Der Frühling steht vor der Tür und die Ersten holen ihren Roller oder Moped aus der Garage oder erwecken ihr Wohnmobil aus dem Winterschlaf, um dieses fit für die kommende Saison zu machen. Hierbei gilt es einiges zu beachten. Zum 01.03.2025 hat das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas, Roller (bis 50 ccm Hubraum und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h), E-Scooter, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge begonnen. Damit einher geht ein Wechsel des Versicherungskennzeichen. Als Nutzer eines solchen Fahrzeugs müssen Sie daher nunmehr das blaue Kennzeichen gegen das neue grüne Kennzeichen tauschen, da anderenfalls, insbesondere bei einem Verkehrsunfalls, kein Versicherungsschutz besteht. Für alle Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen, die über eine Flüssiggasanlage verfügen, steht im Juni 2025 eine wichtige Neuregelung an: ab dem 19.06.2025 ist eine Gasprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben, die bis dahin seit Juni 2024 geltende Übergangsfrist läuft sodann aus. Wer die Prüfung noch nicht durgeführt hat, sollte dies bis zum 19.06.2025 tun, da anderenfalls ein Bußgeld droht, dessen Höhe sich nach der Dauer der Fristüberschreitung richtet. Bei Problemen rund um den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs sowie bei Bußgeldern oder im Fall eines Verkehrsunfalls wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Die REWISTO Rechtsanwälte wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Führjahrssasison!